Rolandstatuen gibt es in vielen deutschen Städten, die als Symbol für Freiheit und Marktrecht errichtet wurden. Der Bremer Roland ist jedoch eine der ältesten und laut den UNESCO-Experten die repräsentativste und schönste der Statuen. Seit dem 2. Juli 2004 zählt er gemeinsam mit dem Bremer Rathaus zum Welterbe.
Der fünfeinhalb Meter (vom Sockelfuß bis zur Spitze des Baldachins 10,21 m) große steinerne Riese wurde 1404 errichtet, nachdem ein hölzerner Vorgänger 1366 von Söldnern des Erzbischofs zerstört worden war. Der Abstand seiner spitzen Knie beträgt genau eine Bremer Elle, die Elle galt früher als Maßeinheit. Schon damals galt diese Statue als Symbol der Freiheit und Unabhängigkeit der Stadt. Roland trägt einen Wappenschild mit dem doppelköpfigen kaiserlichen Reichsadler und der Umschrift:
Vryheit do ik yu openbar
de karl und mennich vorst vorwar
desser stede ghegheven hat,
des dankt gode is min radt.
Hochdeutsch heißt das sinngemäß: „Freiheit verkündige ich euch, die Karl und mancher andere Fürst, fürwahr, dieser Stadt gegeben hat. Dafür dankt Gott, dies ist mein Rat“. Freiheit, das ist die Reichsfreiheit der Stadt. Karl ist Karl der Große. „Und mancher Fürst“ steht für die zahlreichen königlichen, fürstlichen und fürstbischöflichen Privilegien und Rechte, die Bremen zwischen dem 9. und 14. Jahrhundert erhielt.
Mit seinem langen, welligen Haar, einem eng und knapp sitzenden Lederwams über dem Kettenhemd, einem schweren, tief sitzenden Gliedergürtel (dem Dupfing), blankem Schwert, gekachelten Knien und geschienten Beinen ist der jugendliche Ritter streng nach der Mode um 1400 gekleidet. Ein lautespielender Engel in der Schließe seines Dupfings erinnert an die damals verklingende Zeit der minnesingenden Ritter, im besonderen an die über den Welfenhof bekanntgewordene Rolandsage. Der Ritter war die Idealgestalt jener Zeit, der Gentleman des deutschen Mittelalters, der sich „ritterlich“ verhielt, wie das heute von jedem Ehrenmann erwartet wird. Roland blickt zum Dom, dem Amtssitz des Erzbischofs mit seinem weltlichen Herrschaftsanspruch über Bremen, den der Rat durch die Jahrhunderte bestritten hat, solange es in Bremen Bischöfe gab: Die reichsfreie Stadt erkannte nur Kaiser und Reich über sich an.
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